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Am 1.2.2013 hat der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren dem Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes zugestimmt, das damit zum 1.4.2013 oder spätestens zum 1.5.2013 in Kraft treten sollte.  Die Änderungen sehen unter anderem Duldungspflichten des Mieters im Falle einer energetische Sanierung des Wohnraums vor (Ausschluss des Rechts zur Mietminderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten), erweitern das Kündigungsrecht des Vermieters im Falle der Nichtzahlung der Kaution und regeln außerdem die immer beliebtere (weil kostengünstigere) Räumung von Wohnraum nach dem „Berliner Modell“. Es sind aber auch einige Neuregelungen erhalten, die die Rechtsposition des Mieters verbessern, z.B. in Fällen der Umwandlung von vermietetem Wohnraum in Wohnungseigentum.

Der vollständige Gesetzesentwurf kann hier nachgelesen werden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0010-13.pdf