Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für den Kreis Minden-Lübbecke

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Kassel mussten im Jahr 2012 für Hartz4-Bezieher in NRW größere Wohnflächen und damit auch eine höhere Miete anerkannt werden. Auf Grundlage der nunmehr angemessenen Wohnfläche (50 qm statt 45 qm für Alleinstehende sowie 15 qm für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) ist zum Anfang Oktober 2012 ein neuer grundsicherungsrelevanter Mietspiegel veröffentlicht worden.

Als Richtwert für einen 1-Personen Haushalt in den Städten Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen ist nun ein Betrag von 326,00 Euro festgelegt worden. Im Wohnungsmarkt 2 (Espelkamp, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf, Rahden) liegt der Richtwert bei 316,00 Euro und im Wohnungsmarkt 3 (Hille, Petershagen, Porta Westfalica, Stemwede) bei 308,00 Euro. Wenn Sie Fragen zur Berechnung der Kosten der Unterkunft oder anderer Leistungen durch das Jobcenter haben, sprechen Sie mich gerne an.