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Rechtsprechung mal umgekehrt: Verwaltungsgericht verurteilt Bundesverfassungsgericht

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Bundesverfassungsgericht jetzt zur Herausgabe seiner Urteile verurteilt, damit diese auch außerhalb der Datenbank „Juris“ veröffentlicht werden können. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Praxis des BVerfG kritisiert, seine Rechtssprechung ausschließlich über die juris-Datenbank (die mehrheitlich dem Bund gehört und einen Großteil der erzielten Gewinne ans Justizministerium abführt) anzubieten. Nach der Entscheidung des VGH Mannheim müssen jetzt sämtliche Urteile seit dem Jahr 2009 auch an den Mitbewerber „Lexpress“ herausgegeben werden, der gegen diese Praxis geklagt hatte. Ob das Bundesverfassungsgericht in Revision geht, steht noch nicht fest. Sollte dies der Fall sein, müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das seine Urteile bislang ebenfalls ausschließlich über „juris“ veröffentlicht.

OLG Hamm: Nachzahlung in Höhe von 50.000 Euro nach illegaler Stromentnahme

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung des Landgerichts Essen bestätigt, wonach der Mieter einer Wohnung, die er zum Betrieb einer Cannabis-Plantage angemietet hatte, eine Nachzahlung in Höhe von 50.000,00 Euro an seinen Energieversorger zu leisten hat. Der  Mann hatte den für die Lampen und Belüftung erforderlichen Strom illegalerweise entnommen, indem er den Zähler manipulierte. Nach Entdeckung der Plantage, die über einen Zeitraum von etwa 2 Jahren in der Wohnung betrieben wurde, schätzte der Energieversorger auf Grundlage der Wattleistung der aufgefundenen Geräte den Stromverbrauch, wozu er nach § 18  StrGVV (Stromgrundversorgerverordnung) berechtigt ist. Daraufhin erhielt der Mieter eine Stromrechnung über einen Betrag von etwa 53.000,00 Euro, wogegen er sich  zur Wehr setzte. Da allerdings feststand, dass der Mann die Wohnung über zwei Jahre allein zum Betrieb der Plantage genutzt hatte und die Schätzung der Verbrauchswerte durch den Energieversorger auch sonst nachvollziehbar war, bestätigte das OLG Hamm – ebenso wie die Vorinstanz – die Rechtmäßigkeit der Forderung.

OLG Hamm, 19. Zivilsenat (AZ: 19 U 69/11)

Gewaltschutzgesetz: Bis zu 2 Jahre Ordnungshaft bei massivem Telefonterror angemessen

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld bestätigt, das  wegen massiver Verstöße gegen eine Gewaltschutzanordnung einen Mann zu 2 Jahren Haft verurteilt hatte. Der Mann hatte sich trotz Verbotes, sich der Antragstellerin näher als 20 Meter zu nähern und telefonisch oder auf andere Weise mit ihr in Kontakt zu treten, diese weiterhin mit E-Mails und Telefonanrufen belästigt. Wiederholte Ermahnungen durch die Polizei ignorierte der Mann. Daraufhin verhängte das Amtsgericht Bielefeld gegen ihn 90 Tage Ordnungshaft. Da zwischenzeitlich weiter gegen die Gewaltschutzanordnung verstoßen wurde und der Antragsgegner die Antragstellerin im Zeitraum von Ende August 2012 bis Ende November 2012 mit mehr als 450 Anrufen belästigt hatte, verhängte das AG Bielefeld weitere 630 Tage Ordnungshaft. Hiergegen legte der Mann sofortige Beschwerde beim OLG Hamm ein, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Beschluss vom 28.02.2013, Az.: II-1 WF 47/13).

Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für den Kreis Minden-Lübbecke

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Kassel mussten im Jahr 2012 für Hartz4-Bezieher in NRW größere Wohnflächen und damit auch eine höhere Miete anerkannt werden. Auf Grundlage der nunmehr angemessenen Wohnfläche (50 qm statt 45 qm für Alleinstehende sowie 15 qm für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) ist zum Anfang Oktober 2012 ein neuer grundsicherungsrelevanter Mietspiegel veröffentlicht worden.

Als Richtwert für einen 1-Personen Haushalt in den Städten Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen ist nun ein Betrag von 326,00 Euro festgelegt worden. Im Wohnungsmarkt 2 (Espelkamp, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf, Rahden) liegt der Richtwert bei 316,00 Euro und im Wohnungsmarkt 3 (Hille, Petershagen, Porta Westfalica, Stemwede) bei 308,00 Euro. Wenn Sie Fragen zur Berechnung der Kosten der Unterkunft oder anderer Leistungen durch das Jobcenter haben, sprechen Sie mich gerne an.

 

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Am 1.2.2013 hat der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren dem Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes zugestimmt, das damit zum 1.4.2013 oder spätestens zum 1.5.2013 in Kraft treten sollte.  Die Änderungen sehen unter anderem Duldungspflichten des Mieters im Falle einer energetische Sanierung des Wohnraums vor (Ausschluss des Rechts zur Mietminderung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten), erweitern das Kündigungsrecht des Vermieters im Falle der Nichtzahlung der Kaution und regeln außerdem die immer beliebtere (weil kostengünstigere) Räumung von Wohnraum nach dem „Berliner Modell“. Es sind aber auch einige Neuregelungen erhalten, die die Rechtsposition des Mieters verbessern, z.B. in Fällen der Umwandlung von vermietetem Wohnraum in Wohnungseigentum.

Der vollständige Gesetzesentwurf kann hier nachgelesen werden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0010-13.pdf

Homepage online

Ein erster Entwurf der neuen Homepage des Büros ist fertig. Die Seite enthält zwar noch wenig Inhalte, aber immerhin sind die absolut notwendigen Teile (Impressum, Kontaktdaten usw.) dabei. Weitere Änderungen werden jetzt nach und nach erfolgen.