Das VG Minden hat mit 2 Urteilen am 8.6.2013 entschieden, dass Oldtimer ebenso wie alle anderen Fahrzeuge seit 1997 mit einem Eurokennzeichen uszustatten sind. Geklagt hatten 2 Oldtimerbesitzer aus dem Kreis Paderborn, denen bei der Erteilung von Kennzeichen in den Jahren 2007 und 2011 aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen, Kennzeichen ohne Eurofeld zugeteilt bekommen hatten. Der Kreis hatte die Einziehung dieser Kennzeichen angeordnet, um diese auf seine Kosten gegen entsprechende Kennzeichen mit Eurofeld auzutauschen. Hiergegen richteten sich die Fahrzugführer, die die Auffassung vertraten, dass die Eurokennzeichen-Pflicht dem historischen Erscheinungsbild der Fahrzeuge widerspräche. Das VG ist dieser Auffassung mit der Begründung entgegengetreten, dass das Aussehen vonb Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben sei und dass das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter demgegenüber zurücktreten müsse. Anderenfalls müssten je nach Alter der Fahrzeuge verschiedenste – heute gar nicht mehr gültige – historischen Kennzeichen vergeben werden.
(Az.: 2 K 2930/12 und 2 K 2931/12)