Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Bundesverfassungsgericht jetzt zur Herausgabe seiner Urteile verurteilt, damit diese auch außerhalb der Datenbank „Juris“ veröffentlicht werden können. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Praxis des BVerfG kritisiert, seine Rechtssprechung ausschließlich über die juris-Datenbank (die mehrheitlich dem Bund gehört und einen Großteil der erzielten Gewinne ans Justizministerium abführt) anzubieten. Nach der Entscheidung des VGH Mannheim müssen jetzt sämtliche Urteile seit dem Jahr 2009 auch an den Mitbewerber „Lexpress“ herausgegeben werden, der gegen diese Praxis geklagt hatte. Ob das Bundesverfassungsgericht in Revision geht, steht noch nicht fest. Sollte dies der Fall sein, müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das seine Urteile bislang ebenfalls ausschließlich über „juris“ veröffentlicht.