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BGH: Schwarzarbeit lässt Gewährleistungsansprüche entfallen

Der BGH hat auf Grundlage des seit 2004 geltenden Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit entschieden, dass einer Frau, die Ihre Einfahrt von „Schwarzarbeitern“ hatte pflastern lassen, keine Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Ausführung der Arbeiten zustehen. Dem Rechtsstreit lag ein Vertrag zu Greunde, in dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden soll.

Der BGH hat jetzt entschieden, dass der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB nichtig ist.

Begründung:

§1 II des SchwarzArbG enthalte das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn darin vorgesehen sei, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.

Zumindest in Fällen, in denen der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt führt dieses Verbot zur Nichtigkeit des Vertrages.(BGH – Az. VII ZR 6/13)

Gewaltschutzgesetz: Bis zu 2 Jahre Ordnungshaft bei massivem Telefonterror angemessen

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld bestätigt, das  wegen massiver Verstöße gegen eine Gewaltschutzanordnung einen Mann zu 2 Jahren Haft verurteilt hatte. Der Mann hatte sich trotz Verbotes, sich der Antragstellerin näher als 20 Meter zu nähern und telefonisch oder auf andere Weise mit ihr in Kontakt zu treten, diese weiterhin mit E-Mails und Telefonanrufen belästigt. Wiederholte Ermahnungen durch die Polizei ignorierte der Mann. Daraufhin verhängte das Amtsgericht Bielefeld gegen ihn 90 Tage Ordnungshaft. Da zwischenzeitlich weiter gegen die Gewaltschutzanordnung verstoßen wurde und der Antragsgegner die Antragstellerin im Zeitraum von Ende August 2012 bis Ende November 2012 mit mehr als 450 Anrufen belästigt hatte, verhängte das AG Bielefeld weitere 630 Tage Ordnungshaft. Hiergegen legte der Mann sofortige Beschwerde beim OLG Hamm ein, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Beschluss vom 28.02.2013, Az.: II-1 WF 47/13).

Homepage online

Ein erster Entwurf der neuen Homepage des Büros ist fertig. Die Seite enthält zwar noch wenig Inhalte, aber immerhin sind die absolut notwendigen Teile (Impressum, Kontaktdaten usw.) dabei. Weitere Änderungen werden jetzt nach und nach erfolgen.