Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist zum 1.1.2021 eine Gebührenanhebung in Kraft getreten. Die Wertgebühren wurden im Schritt um etwa 10 % angehoben, außerdem sind noch einige weitere Änderungen eingearbeitet worden. Eine nach Gegenstandswerten geordnete Übersicht über die Höhe der neuen Gebühren findet sich zum Beispiel auf den Seiten des BMJF: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html
Die darin angegebenen Beträge entsprechen jeweils einer 1,0 Gebühr aus dem Gegenstandswert.