Einschränkungen im zweiten Corona-Lockdown

Wegen des seit Dezember 2020 laufenden zweiten Lockdowns und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen finden Besprechungen vor Ort nur noch in Ausnahmefällen statt. Unterlagen können weiterhin vor Ort eingereicht werden, umfangreiche Besprechungen sollten aber möglichst telefonisch oder nach vorheriger Abstimmung zum verwendeten Konferenz-Tool und datenschutzrechtlicher Aspekte auch per Videokonferenz erfolgen.