Archiv für den Monat: März 2013

Gewaltschutzgesetz: Bis zu 2 Jahre Ordnungshaft bei massivem Telefonterror angemessen

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld bestätigt, das  wegen massiver Verstöße gegen eine Gewaltschutzanordnung einen Mann zu 2 Jahren Haft verurteilt hatte. Der Mann hatte sich trotz Verbotes, sich der Antragstellerin näher als 20 Meter zu nähern und telefonisch oder auf andere Weise mit ihr in Kontakt zu treten, diese weiterhin mit E-Mails und Telefonanrufen belästigt. Wiederholte Ermahnungen durch die Polizei ignorierte der Mann. Daraufhin verhängte das Amtsgericht Bielefeld gegen ihn 90 Tage Ordnungshaft. Da zwischenzeitlich weiter gegen die Gewaltschutzanordnung verstoßen wurde und der Antragsgegner die Antragstellerin im Zeitraum von Ende August 2012 bis Ende November 2012 mit mehr als 450 Anrufen belästigt hatte, verhängte das AG Bielefeld weitere 630 Tage Ordnungshaft. Hiergegen legte der Mann sofortige Beschwerde beim OLG Hamm ein, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Beschluss vom 28.02.2013, Az.: II-1 WF 47/13).