Hinweis auf Schlichtungsstelle im Onlinehandel seit 1.1.2016 Pflicht

Mit Wirkung ab dem 9.1.2016 sind Online-Dienstleister, insbesondere Betreiber von Online-Shops,  verpflichtet worden, einen Hinweis auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von der EU eingerichteten Schlichtungsstelle, hinzuweisen. Rechtsgrundlage ist die EU Verordnung Nr. 524/2013, die in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellt.  Vergleichbare Stellen zur Streitbeilegung gibt es in anderen Geschäftsfeldern, wie z.B. bei Banken, Versicherungen, Reiseanbietern, bereits seit Langem.

Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle soll Kunden und Händlern im Konfliktfall eine schnellere und kostengünstigere Alternative zur Führung einer gerichtlichen Auseinandersetzung angeboten werden. Bislang führt der hierfür zu setzende Link zur Schlichtungsstelle  ( http://ec.europa.eu/consumers/odr/ ) allerdings ins Leere – auf der Internetpräsenz wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Seite zum 15.2.2016 ihre Arbeit aufnehmen soll.

Erfasst von der Regelung ist nach dem Verordnungstext jeder „Kauf- oder Dienstleistungsvertrag , bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat“ .

Wer den entsprchenden Hinweis nicht auf seiner Shop- oder Dienstleistungs-Seite aufnimmt, läuft Gefahr, wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.